Ryanair führt geschlechtsneutrale Anrede für für nicht-binäre Menschen ein

Berlin – Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat ihre Buchungswebsite angepasst und bietet nun eine geschlechtsneutrale Anredeoption an. Künftig können Kund*innen neben „Herr“, „Frau“ und „Fräulein“ auch die Anrede „Mx (Mixter)“ wählen, die im englischsprachigen Raum häufig von nicht-binären Personen genutzt wird. Dieser Wandel ist das Ergebnis einer Klage einer nicht-binären Person, die gegen die bisherigen binären Geschlechtsoptionen vorgegangen war und einen außergerichtlichen Vergleich mit der Airline erzielte.

Die Klage wurde im Oktober 2021 angestoßen, als René_Rain Hornstein, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnet, ein Flugticket von Berlin zu den Kanarischen Inseln buchen wollte. Die Website von Ryanair ließ damals nur binäre Geschlechtsangaben zu, was Hornstein als diskriminierend empfand. Nach einer mündlichen Verhandlung am 19. März 2025 erklärte sich Ryanair bereit, die Änderungen zeitnah umzusetzen. Seit dem 5. Mai 2025 ist die neue Option „Mx“ verfügbar.

„Heute ist ein guter Tag für nicht-binäre Menschen in Deutschland“, sagte Hornstein. „Das Angebot von Ryanair zeigt, dass die notwendige technische Änderung, um nicht-binären Personen eine angemessene Registrierung zu ermöglichen, in überschaubarer Zeit und mit überschaubarem Aufwand bewerkstelligt werden kann.“ Hornstein forderte andere Unternehmen auf, diesem Beispiel zu folgen.

„Ein großer Erfolg“

Die Klage wurde von der Anwältin Friederike Boll begleitet, die betonte: „Nicht-binäre Personen müssen sich nun bei Ryanair nicht mehr durch fehlende Auswahloptionen beim Ticket-Kauf zur Lüge und Verleugnung über ihr Geschlecht zwingen lassen.“ Unterstützt wurde die Klage durch das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) in Zusammenarbeit mit der TIN-Rechtshilfe. Vera Egenberger, Geschäftsführerin des BUG, zeigte sich erfreut: „Auch wenn sich der Sachverhalt nun über drei Jahre hingezogen hat, macht Ryanair deutlich, dass eine angemessene Ansprache von nicht-binären Personen technisch möglich ist und auch zeitnah umgesetzt werden kann.“

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD⁺) begrüßte die Entscheidung als „einen großen Erfolg für die trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Community“. Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ wies darauf hin, dass die Anpassung überfällig war: „Bereits seit 2013 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, den personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag offen zu lassen, 2018 wurde die Option ‚divers‘ eingeführt. Notwendige Folgeanpassungen, u.a. im Dienstleistungsbereich, lassen oft bis heute auf sich warten.“ Träbert kritisierte, dass solche Änderungen oft erst durch kostspielige Rechtsstreite erreicht werden, und forderte Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen auf, ihre Systeme den verfassungsrechtlichen Standards anzupassen.

Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl von Beschwerden und Klagen ein, die seit 2019 mit Unterstützung des BUG vor Gerichten verhandelt werden, um Diskriminierungen von trans* und nicht-binären Personen im Zugang zu Dienstleistungen zu bekämpfen. Die Einführung der Anrede „Mx“ bei Ryanair könnte ein Signal für weitere Unternehmen sein, ihre Angebote inklusiver zu gestalten.

Quelle:

Pressemitteilung LSVD

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