Berlin – Es ist ein starkes Bild, das Julia Klöckner ankündigt: Am 17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie, soll die Regenbogenfahne über dem Reichstagsgebäude wehen. Es ist das erste Mal, dass sich der Bundestag in dieser Form sichtbar bekennt. Doch es bleibt – nach dem Willen der Bundestagspräsidentin – ein einmaliges Bekenntnis.
„Am 17. Mai werde ich in diesem Jahr auch auf dem Reichstagsgebäude neben der Bundesflagge und der Europaflagge die Regenbogenfahne wehen lassen“, erklärt Klöckner. Eine Geste, die – zumindest an diesem einen Tag – den Geist von Gleichwertigkeit und sexueller Selbstbestimmung symbolisieren soll.
Der 17. Mai ist nicht zufällig gewählt: An diesem Tag im Jahr 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten – ein überfälliger Schritt, der jahrzehntelanger Stigmatisierung widersprach. Bereits 2002 hatte der Bundestag symbolisch den NS-Unrechtsurteilen gegen Homosexuelle mit einem Beschluss zur Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes an eben diesem Datum die historische Bedeutung verliehen.
Klöckner verweist auf diese Etappen: „Dieser Tag wurde entscheidend im Kampf gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz der Unterschiedlichkeit und Gleichwertigkeit aller Menschen.“
Doch während viele sich fragen, ob aus der einmaligen Beflaggung ein dauerhafter Ausdruck staatlicher Anerkennung queerer Vielfalt werden könnte, zieht Klöckner die Grenze deutlich: Der Christopher-Street-Day – für viele das sichtbare und lautstarke Symbol queerer Selbstbehauptung – bleibe außen vor. „Ich habe zudem entschieden, dass dies der einzige Anlass sein wird und eine entsprechende Beflaggung sich nicht auch auf den Christopher-Street-Day erstreckt“, stellt sie klar.
Die Begründung: Der CSD sei ein Tag „der Versammlung, des Protests und der Feier“, der durch die Menschen selbst geprägt werde – nicht durch staatliche Institutionen. Ein Argument, das signalisiert, wie schmal der Grat zwischen Symbolik und Staatsverständnis offenbar gezogen wird.
Gleichzeitig erinnert Klöckner an das Fundament des Staates: die Bundesflagge. Schwarz-Rot-Gold, tief im Grundgesetz verankert, stehe auch für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. „Die Bundesflagge repräsentiert das, wofür unser Grundgesetz steht – eben auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und gegen Diskriminierung.“
Was bleibt, ist ein Zeichen mit Ablaufdatum. Ein Tag Sichtbarkeit. Und viele offene Fragen, wie viel Raum für Vielfalt unter dem Dach des Bundestages künftig noch sein darf.