Karlsruhe – Ein Urteil, das die Ampelkoalition erzittern lässt: Am 12. November verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob der Solidaritätszuschlag rückwirkend für verfassungswidrig erklärt wird. Ein solcher Beschluss könnte nicht nur 66 Milliarden Euro an Rückzahlungen bedeuten, sondern auch die gesamte Ampelregierung an den Rand des Zusammenbruchs bringen.
Ein finanzielles Pulverfass
Wäre der „Soli“ nachträglich verfassungswidrig, könnte das sämtliche Finanzplanungen der Ampel in einen Scherbenhaufen verwandeln. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat die 12 Milliarden Euro jährlicher „Soli“-Einnahmen längst fest im Haushalt 2025 eingeplant. Doch die Rückzahlungsforderungen von Unternehmen und Gutverdienern, die dann auf den Bund zukommen würden, stellen eine zusätzliche Herausforderung dar, die im Raum hängt – und das gerade in einer Zeit, in der Haushaltsverhandlungen ohnehin bereits angespannt sind.
Wie „EPOCH TIMES“ berichtete, wäre damit nicht nur die Stabilität des Haushalts bedroht, sondern womöglich das Schicksal der gesamten Ampelkoalition.
FDP im Fokus – vom Kläger zur Regierungspartei
Ironischerweise wird es am Verhandlungstag ausgerechnet Christian Dürr (FDP) sein, der als Mitstreiter der ursprünglichen Klage gegen den Soli auftreten wird. Bereits 2020 brachte Dürr die Verfassungsbeschwerde ein und argumentiert seither, dass die „Kosten für die Wiedervereinigung“ kein Argument mehr für den Zuschlag seien. Mittlerweile ist die FDP selbst Teil der Regierung und hat an diesem Konflikt sowohl rechtliches als auch politisches Eigeninteresse.
Für die Liberalen ist das Urteil eine lang ersehnte Entscheidung. „Der Soli muss weg,“ bekräftigte Dürr – und erwartet sich von dem Karlsruher Urteil „endlich Klarheit für die deutsche Politik“.
Regierung kontert: Der Soli bleibt notwendig
Doch es gibt auch eine andere Position. Auf Seiten der Regierung wird die Steuerstaatssekretärin Luise Hölscher (CDU) den Soli verteidigen. Sie argumentiert, dass die „einigungsbedingten überproportionalen Belastungen“ noch immer Jahr für Jahr mit rund 13 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Auch der Bundesfinanzhof hat den Soli im vergangenen Jahr noch für rechtens erklärt, da für die deutsche Wiedervereinigung weiterhin erhebliche Kosten anfielen. Eine Expertise des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) stützt diese Sicht.
Finanzkrise als Dauerproblem für die Ampel
Selbst wenn Karlsruhe den Soli beibehält, bleibt die Ampelkoalition finanziell in der Klemme. Die laufenden Haushaltsverhandlungen sind schon jetzt eine Zerreißprobe – Streit zwischen Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner inklusive. Sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kurz vor Weihnachten die Einnahmenlage des Bundes verschlechtern, steht eine Notfallrunde an, um das Loch im Haushalt zu stopfen.
Die Ampel gerät damit erneut an eine entscheidende Wegmarke: Schon das Urteil des Verfassungsgerichts im November 2023, das die Umwidmung von Corona-Krediten für den Klimafonds untersagte, brachte sie in Schieflage. Dass Karlsruhe der Regierung immer wieder Grenzen aufzeigt, wird in politischen Kreisen bereits als „Korrekturmaßnahme“ des Gerichts wahrgenommen.
Und wieder muss Karlsruhe einspringen
Dass das Verfassungsgericht bei grundlegenden Regierungsvorhaben ein Wörtchen mitzureden hat, zeigt sich zuletzt auch im Oktober: Einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) wurden als verfassungswidrig eingestuft. Ein Jahr zuvor hatte Karlsruhe bereits Teile der Wahlrechtsreform der Ampel gestoppt – vor allem die Abschaffung der „Grundmandatsklausel“ fiel vor den Richtern durch.
Fazit: Egal wie das Gericht im Fall des Solis entscheidet, die Ampel steht vor gewaltigen Herausforderungen. Ohne einen positiven Richterspruch und stabile Einnahmen könnten bald nicht nur Finanzlöcher, sondern auch politische Abgründe sichtbar werden.