Deutschland hält an stationären Grenzkontrollen fest. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Kontrollen an sämtlichen deutschen Landgrenzen bis mindestens September 2026 verlängert. Damit bleibt eine Maßnahme bestehen, die seit September 2024 flächendeckend gilt und seither wiederholt fortgeschrieben wurde. Das Innenministerium begründet die Verlängerung mit dem Ziel, irreguläre Migration zu begrenzen, Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die innere Sicherheit zu stärken. Die Verlängerung wurde nach Angaben aus dem Regierungsumfeld im europäischen Rahmen angezeigt, weil Grenzkontrollen im Schengen-Raum nur unter bestimmten Voraussetzungen und befristet zulässig sind.
In der Praxis bedeutet die Entscheidung, dass die Bundespolizei weiterhin in unterschiedlicher Intensität kontrolliert – nicht an jedem Übergang zu jeder Zeit, aber mit Schwerpunktsetzungen, die sich nach Lagebildern und Personalverfügbarkeit richten. Betroffen sind die Grenzen zu Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Für die Grenzregionen ist das längst Alltag: Pendlerinnen und Pendler kalkulieren Wartezeiten ein, Logistikunternehmen planen Puffer, und die Polizei nutzt Kontrollstellen regelmäßig auch für Fahndungen nach gesuchten Personen oder zur Bekämpfung von Schleusungsdelikten.
Politisch ist die Verlängerung Teil einer Linie, die die Bundesregierung seit Monaten verfolgt: sichtbare Steuerung, verbunden mit dem Anspruch, Ordnung herzustellen und staatliche Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. Dobrindt knüpft die Kontrollen an eine restriktive Auslegung des Grenzregimes und spricht von Zurückweisungen, die im Rahmen des nationalen und europäischen Rechts möglich sein sollen. Die konkrete Umsetzung hängt dabei von rechtlichen Voraussetzungen und operativen Vorgaben ab, etwa von Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten und der Behandlung besonders schutzbedürftiger Personen. Die Bundesregierung betont, dass humanitäre Standards eingehalten werden sollen.
Kritik an „Dauercharakter“ der Grenzkontrollen
Kritik richtet sich weniger gegen einzelne Kontrollen als gegen ihren Dauercharakter. Teile der Opposition verweisen auf den Grundsatz des freien Personenverkehrs innerhalb des Schengen-Raums und auf die Belastungen für Wirtschaft und Gesellschaft. Insbesondere in Regionen mit eng verflochtenen Arbeitsmärkten und Alltagsbeziehungen – etwa entlang der deutsch-polnischen und deutsch-österreichischen Grenze – werden Verzögerungen und Unberechenbarkeit als spürbarer Einschnitt beschrieben. Zusätzlich steht die Personalfrage im Raum: Grenzkontrollen in großem Umfang binden Kräfte der Bundespolizei, die an anderer Stelle fehlen können.
Auf der anderen Seite verweisen Befürworter auf nachweisbare Fahndungserfolge und auf die Abschreckungseffekte gegenüber Schleuserrouten. Grenzkontrollen werden als flexibles Instrument dargestellt, das kurzfristig an Schwerpunkte angepasst werden kann. Die Bundesregierung ordnet die Maßnahme zudem in eine europäische Debatte ein, in der zahlreiche Staaten zeitweise Grenzkontrollen eingeführt haben, um auf Migration, Sicherheitslagen oder Großereignisse zu reagieren.
Mit der Verlängerung bis September 2026 wird eine Grundsatzentscheidung erneut vertagt: Wann und unter welchen Bedingungen der Normalzustand des Schengen-Raums wiederhergestellt wird. Für die Bundesregierung ist das Instrument derzeit Teil eines Bündels aus nationalen Maßnahmen und europäischer Kooperation. Für die betroffenen Regionen bleibt es eine Frage der praktischen Auswirkungen – und der Dauer, in der ein befristetes Mittel dauerhaft eingesetzt wird.




